Nichtbeteiligung der SBV (Umgang mit BR / PR)
Hallo barevi
Deine folgende Äußerung
»
» Für mich stellt es sich so dar, dass die SBV in diesem Fall nicht bzw.
» nicht ordnungsgemäß beteiligt wurde. Hier greift dann SGB IX §95 Abs.
» 2...
führt leider in die Irre.
Für die ordnungsgemäße Beteiligung der SBV ist das Verhalten des PR bzw. PRV grundsätzlich vollkommen irrelevant, denn hier ist allein der AG bzw. Dienstherr ggü. der SBV in der Pflicht.
Da aber im UP gar nichts über die Reaktion des AG stand, läßt sich das bisher überhaupt nicht bewerten.
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&Tschüß
Wolfgang