Nichtbeteiligung der SBV (Umgang mit BR / PR)

broesel, München, Saturday, 17.11.2012, 14:56 (vor 4195 Tagen) @ albarracin

Hallo barevi,
hallo Wolfgang,

» » nicht ordnungsgemäß beteiligt [/b]wurde. Hier greift dann SGB IX §95
» Abs.
» » 2...
» führt leider in die Irre.
» Für die ordnungsgemäße Beteiligung der SBV ist das Verhalten des PR bzw.
» PRV grundsätzlich vollkommen irrelevant, denn hier ist allein der AG bzw.
» Dienstherr ggü. der SBV in der Pflicht.

um eine Verwirrung aufzuklären, die Funktion des Arbeitgebers hat hier der Personalrat übernommen. Er ist die ausschreibende Stelle und dort werden auch die Bewerbungen gesammelt und die Bewerbungsgespräche geführt. Inwieweit dies in Absprache mit der Personalverwaltung passiert, kann ich nicht sagen. Mir erscheint es fast so, als würde die Personalverwaltung gar nichts davon wissen.
So, und genau dieser Personalrat hat mir die eingangs erwähnte e-mail geschrieben. Die ordnungsgemäße Beteiligung der SBV nicht beachtet bzw. eingehalten. Vielmehr den 2. Stelli als SBV tituliert und einfach bestimmt, an den Gesprächen teilzunehmen.
Die gesamte Sache - finde ich - stinkt eh irgendwie.

Danke für eure rege Anteilnahme und liebe Grüße
Eva


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