Nichtbeteiligung der SBV (Umgang mit BR / PR)

broesel, München, Saturday, 17.11.2012, 15:06 (vor 4196 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,

zunächst vielen Dank für Deine Ausführungen, die wieder einmal absolut fundiert und enorm hilfreich sind.
Zu Deinem Hinweis der Abkürzung PR = Personalrat im öffentlichen Dienst; diese Abkürzung wurde von mir schon richtig eingesetzt. Denn genau dieser Personalrat übernimmt nun die Funktion als "Arbeitgeber". Auf welcher Grundlage dies seine Richtigkeit hat, kann ich hier nicht sagen. Ob die Personalverwaltung, also der Arbeitgeber, darüber Bescheid weiß, kann ich auch nicht sagen.
Ich weiß nur, dass die "ausschreibende Stelle" der Personalrat war; alle Bewerbungen und die Gespräche gehen an und im Personalrat - bis hin zur Auswahl. Ob dies mit der Personalverwaltung abgesprochen ist, weiß ich nicht.

Und genau dieser Personalrat verletzt nun die Vorschriften gemäß SGB IX, AGG usw. Soviel auch zum Thema "vertrauensvolle Zusammenarbeit".

Somit ist Dein Hinweis,
» Das Ganze als ABMAHNUNG betitteln
absolut hilfreich und nützlich; und ich werde dies auch auf jeden Fall so formulieren.
Ebenso,
» Auch ALLE Beteiligten darauf Hinweisen, dass grundsaetzlich Stelli ein
» ruhendes Mabdat haben. Sie also in dieser Zeit KEINE Mandatsaufgaben
» rechtlich wahrnehmen duerfen, was sich dann auch auf das Thema Datenschutz
» auswirkt.
wird entsprechend seinen Platz finden.
Ich sehe die ganze Aktion des Personalrats als etwas sehr undurchsichtigt an.

Liebe Grüße aus München von Eva


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