Nichtbeteiligung der SBV (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Saturday, 17.11.2012, 15:19 (vor 4196 Tagen) @ broesel

Hallo Eva,

dann sollte man ggf einmal den PR/BR PRV/BRV einmal per Beschlussverfahren angehen und ihm mit solchen zur vertrauensvoll Zusammenarbeit also Beachtung des § 99 SGB IX unter Androhung eines Busgeldes verpflichten lassen. Also auch die Unterlassung der Behinderung des Mandatsarbeit der SchwbV.


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