Nichtbeteiligung der SBV (Umgang mit BR / PR)

williniesky, Dresden/Sachsen, Friday, 08.02.2013, 12:43 (vor 4113 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
Eva Aussage lautete: um eine Verwirrung aufzuklären, die Funktion des Arbeitgebers hat hier der Personalrat übernommen.
Wenn das so ist, dann sollte das mit der Wählbarkeit schon stimmen. Eine Beteiligung an einem Vorstellungsgespräch fällt da nicht drunter. Hier ist unsere Teilnahme beratend.
So wie es hier geschildert ist, trifft der PR die Entscheidung für die Personalmaßnahme und das außerhalb einer Beteiligung des Arbeitgebers in einem Einstellungsverfahren nach PR-Recht. Eine solche Entscheidung für eine Personalmaßnahme, außerhalb eines Beteiligungsverfahrens, kennt das Personalvertretungsrecht nicht. Mir jedenfalls nicht bekannt.

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MfG
Williniesky


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