Nichtbeteiligung der SBV (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Friday, 08.02.2013, 15:08 (vor 4113 Tagen) @ williniesky

Hallo,

das sieht oder versteht Eva ggf so, doch es ist rechtlich gar nicht möglich. Der PRV darf als PRV so gar nicht handeln.

Vergleichsweise in der Industrie würde man sagen, er hat nicht die hier erforderliche Prokura.

Auch im öffentlichen Dienst ist genau geregelt wer eigenständig einstellen oder entlassen darf.

Mitarbeiter der Personalstelle haben sowohl das aktive wie passive Wahlrecht. Es sind weder im öffentlichen Dienst noch Privatindustrie leitende Angestelle. Das sie ggf Vorstellungsgespräche führen ist unschädlich. Die rechtliche Einstellung machen, verantworten andere, der Diensstellenleiter oder Amtsleiter.


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