Nichtbeteiligung der SBV (Umgang mit BR / PR)
Hallo Eva,
erst einmal die Bitte, bei Abkuerzungen "PR" aufpassen und Bedeutung erklaeren. Denn im oeffentl. Dienst kennt man PR = Personalrat.
So nun zum Thema.
Habe die moeglichen Schritte ja schon oft erklaert.
1. BASchwb (§ 98 SGB IX) auffordern seinen Pflichten gem SGB IX nachzukommen.
2. Gleiches den AG
3. Den AG darauf hinweisen, das Verstoesse gegen das SGB IX stets ein berechtigtes Indiz fuer einen Verstoss gegen das AGG mit den moeglichen Folgen darstellen. Die SchwbV auch sofern sie von Schwerbehinderten/.. Bewerbern gefragt wird Auskunft geben darf ob sie gem. SGB IX beteiligt wurde.
4. Den zustaendigen SB auf die Folgen der Verletzung des § 95 Abs. 2 SGB IX, § 156 Abs 1 (9) SGB IX fuer Ihn persoenlich hinweisen.
5. Sie bei jedem nun weiteren Verstoss ohne vorherige Abmahnung einen Anwalt beauftragen wuerde ALLE moeglichen rechtliche Schritte, sowohl gegen den AG, den BAScheb und den zustaendigen SB einleiten wuerde.
Das Ganze als ABMAHNUNG betitteln
Auch ALLE Beteiligten darauf Hinweisen, dass grundsaetzlich Stelli ein ruhendes Mabdat haben. Sie also in dieser Zeit KEINE Mandatsaufgaben rechtlich wahrnehmen duerfen, was sich dann auch auf das Thema Datenschutz auswirkt. Das NUR die VPSchwb durch Feststellung und Erklaerung Ihre Verhinderung und damit den rechtlichen Einsatz der Stelli erklaeren/ steuern kann. Der AG und die hier handelnden Personen durch ihr Handel eine rechtswidrige Mandatsbehinderung begangen haben, was ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren zur Folge haben kann, und zukuenftig auch sofort haben wuerde.
Hinweis: Der AG und auch BR/PR muessen immer die SchwbV, also die Vertretung und nicht die Person (VPSchwb..) beteiligen/ anschreiben. Wer dann die Aufgabe wahrnimmt ist EINZIG Sache der VPSchwb, also der Person.
Dieses ergibt sich u.a. auch aus der Einpersonenvertretung.
Letztlich aber auch die Stelli auf das Thema ruhendes Mandat und ihr rechtswidriges Handeln hier und moegliche Folgen hinweisen. Auch die Problematik "Datenschutz".
Letztlich auch den BR/PR auf seine Pflichten hinweisen. Er hat darauf zu achten, dass geltende Gesetze usw. beachtet werden. Dazu gehoert auch das SGB IX.