Nichtbeteiligung der SBV (Umgang mit BR / PR)
Hallo Eva,
bin gerade dabei im Forum ein bischen zu schnüffeln. Ich kann ja nur lernen. Zu dem Prozedere im Personalrat von mir ein Tip. Prüfen, ob die Personalratsvorsitzende noch im Personalrat ist. Im Art. 14 Abs.3 BayPersVG ist geregelt (wer selbständige Entscheidungen in Personalangelegenheiten...)ist nicht wählbar. Wenn ich jetzt in den Art. 29 Abs.1e BayPersVG schaue, bekomme ich für die Personalratsvorsitzende Bauchschmerzen. Da steht nämlich, dass die Mitgliedschaft im Personalrat erlischt, wenn ich nicht wählbar bin. Diese Überlegung mal laut geäußert, könnte den PR zum nachdenken bringen.
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MfG
Williniesky