Aktives Wahlrecht für Bürgermeister? (Wahlen)

Cebulon, Thursday, 26.07.2018, 06:33 (vor 2099 Tagen) @ WoBi

In der ZB Spezial Wahl 2018 steht auf Seite 38: "Behördenleiter und ihre Stellvertreter (im Sinne des § 7 BPersVG) sind wahlberechtigt."

Hallo, dass sb "Behördenleiter" stets aktives Wahlrecht hätten halte ich für zu pauschal. Würde das generell so sein, hätte die "verflossene" Sozialministerin Andrea Nahles, die GdB von 50 haben soll, Wahlrecht gehabt bei der SBV-Wahl im BMAS. Das wäre absurdes Ergebnis und klar abzulehnen. Bundesminister als Leiter oberster Dienstbehörden sind nie Beschäftigte nach § 177 Abs. 2 SGB IX. Bei einem ersten Bürgermeister dürfte das grundsätzlich nicht anders sein.

Inklusionsbeauftragte und Ltd. Angestellte haben aber akt. Wahlrecht. Sind zwar arbeitgebernahe Beschäftigte, aber keine Arbeitgeber.

Gruß,
Cebulon


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