Aktives Wahlrecht für Bürgermeister? (Wahlen)

Cebulon, Friday, 27.07.2018, 15:18 (vor 2098 Tagen) @ WoBi

Hat ein schwerbehinderter beurlaubter Beamter, der das Wahlamt eines ersten Bürgermeisters ausübt, in der Gemeinde, wo er der Bürgermeister ist, ein aktives Wahlrecht?

Hallo, Regelwahlen für Bürgermeister sind in Bayern wohl wieder 2020 für sechs Jahre. Hier könnte allenfalls ein rechtliches Interesse bestehen an den SBV-Wahlen 2018 teilzunehmen wegen der Besonderheit, dass er beurlaubter Beamter dieser Gemeinde ist, also gleichzeitig in einem ruhenden Beschäftigungsverhältnis zu dieser Gemeinde steht. Denn es steht in den Sternen, ob er 2020 wieder als Bürgermeister gewählt wird und dann als Beamter dort wieder einsteigt während der vierjährigen Wahlperiode der SBV. Das wäre dann aber nicht ein SBV-Wahlrecht als erster Bürgermeister, sondern als beurlaubter Beamter.

Gruß,
Cebulon


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