Aktives Wahlrecht für Bürgermeister? (Wahlen)

WoBi, Monday, 24.02.2020, 12:29 (vor 1529 Tagen) @ Cebulon

Hallo Cebulon,

der Bürgermeister wurde in das Wählerverzeichnis eingetragen. Der Wahlvorstand hat dies in Rücksprache mit dem ZBFS so beschlossen. Die Anfechtungsmöglichkeit der Wahl wurde bei Nichteintragung eines "schwerbehinderten Beschäftigten" höher bewertet als eine möglich fehlerbehaftete Aufnahme in das Verzeichnis.

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Gruß
Wolfgang


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