Aktives Wahlrecht für Bürgermeister? (Wahlen)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 26.07.2018, 14:19 (vor 2094 Tagen) @ WoBi

Hallo zusammen,

Hallo,

das hier
In der ZB Spezial Wahl 2018 steht auf Seite 38: "Behördenleiter und ihre Stellvertreter (im Sinne des § 7 BPersVG) sind wahlberechtigt."

sieht der LPK-SGB IX, Düwell, § 94 Rn 16 anders als die BIH:

"Vom Wahlrecht für die SBV der Dienststelle ausgeschlossen sind:
...

- Arbeitgeber iSv § 5 Abs. 1 BetrVG, Leiter von Dienststellen oder ihre Vertreter iSv § 7 BPersVG
...
..."


Mit dieser Interpretation hätte ein Bürgermeister auch kein aktives Wahlrecht

--
&Tschüß

Wolfgang


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