Aktives Wahlrecht für Bürgermeister? (Wahlen)
Hallo zusammen,
Hallo,
das hier
In der ZB Spezial Wahl 2018 steht auf Seite 38: "Behördenleiter und ihre Stellvertreter (im Sinne des § 7 BPersVG) sind wahlberechtigt."
sieht der LPK-SGB IX, Düwell, § 94 Rn 16 anders als die BIH:
"Vom Wahlrecht für die SBV der Dienststelle ausgeschlossen sind:
...
- Arbeitgeber iSv § 5 Abs. 1 BetrVG, Leiter von Dienststellen oder ihre Vertreter iSv § 7 BPersVG
...
..."
Mit dieser Interpretation hätte ein Bürgermeister auch kein aktives Wahlrecht
--
&Tschüß
Wolfgang