Befragung der SBV, Frage 3 (Gleichstellung)

garda, Berlin, Wednesday, 13.02.2019, 08:10 (vor 1892 Tagen) @ Georgina

ich muss aus Interesse mal eine ganz "blöde" Frage stellen:
Nehmen wir an, ein MA hat eine Schwerbehinderung und durch kleine Anpassung in Aufgabenverteilung, Arbeitszeit etc. auch einen leidensgerechten Arbeitsplatz und kann diesen (angepasst) ausführen.
Sollte der GDB aufgrund von Gesetzesänderungen mal herabgestuft werden (da steckt ja keiner drin), würde der besondere Schutz ja nur mit einer Gleichstellung weiter fort bestehen.
Liegt hierin schon die Begründung, dass der vorhandene Arbeitsplatz nur mit der Gleichstellung aufrechterhalten werden kann....weil ja eben die Anspruchsgrundlage sonst weg fällt?

Das ist gar keine blöde Frage, sondern ein gut gangbares Verfahren!

Bei der Heilungsbewährung ist das auch nicht so selten: erst GdB 100, dann 30 aber die Belastbarkeit ist nicht ausreichend. Klassischer Fall für eine Gleichstellung.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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