Befragung der SBV, Frage 3 (Gleichstellung)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 14.02.2019, 13:56 (vor 1897 Tagen) @ Georgina

Moin Moin Georgina,

die gibt es so genau nicht.
Sind Hilfestellungen der Schwerbehinderten notwendig, befinden wir uns eindeutig im SGB IX, ist jemand mit allgemeinen Mitteln im Beschäftigungsverhältnis zu halten auf der "normalen" Seite und dazwischen im Graufeld. Manche Arbeitgeber würden einen auch ärztlicherseits begründeten höheren Pausenbedarf in jedem Fall schon als besondere Fürsorgepflicht ansehen, der nur bei Schwerbehinderten gewährt wird, für andere ist dieses - Gott sei Dank - noch selbstverständlich, erst recht, so lange es ohne Probleme in den Betriebsablauf integrierbar ist.

Bei uns schwankt dieses innerhalb des Betriebs, je nach Vorgesetztem/r.

Liebe Grüße

Hendrik


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