Befragung der SBV, Frage 3 (Gleichstellung)
Ein BEM ist dafür keine Voraussetzung. Längst nicht jeder hat eine BV/DV die auch ein BEM in Eigeninitiative vorsieht. So kann es bei Schwerbehinderten und Gleichgestellten durchaus auch ein normales Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB 9 sein.
Und wenn die Massnahmen noch unterhalb der Schwelle eines Präventionsverfahrens durchgeführt werden? Also auf "Abspracheebene" innerhalb einer Abteilung ….also eine interne Vereinbarung mit schriftlicher Fixierung, aber eben ohne AG, Integrationsamt etc. ?