Befragung der SBV, Frage 3 (Gleichstellung)

Georgina, Wednesday, 13.02.2019, 09:33 (vor 1870 Tagen) @ garda

Bei der Heilungsbewährung ist das auch nicht so selten: erst GdB 100, dann 30 aber die Belastbarkeit ist nicht ausreichend. Klassischer Fall für eine Gleichstellung.

Ich befürchte, dass im Zuge der 6. ÄndVerVersmedV schon einige betroffen sein könnten....dafür muss man meines Erachtens nach nicht mal einen GDB auf Heilunsgbewährung haben. :-|
Wenn der angedachte Besitzstand in 2022 ausläuft und dann Nachprüfungen von Amtes wegen durchgeführt werden, wird diese Frage ggf. häufiger im Raum stehen ...:-(

OK, aber wenn bereits Anpassungen vorgenommen worden sind, scheint es ja eien Begründungsgrundlage zu sein...
Muss dieses eigentlich immer offiziell über ein BEM /Präventiosnverfahren passiert sein, oder bezieht sich dieses auch auf alle Maßnahmen, die man (nach dem Motto: "erst informell, dann offiziell") Abteilungsintern vereinbart hat?


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