Befragung der SBV, Frage 3 (Gleichstellung)

garda, Berlin, Wednesday, 13.02.2019, 11:28 (vor 1871 Tagen) @ Georgina

Ich befürchte, dass im Zuge der 6. ÄndVerVersmedV schon einige betroffen sein könnten....dafür muss man meines Erachtens nach nicht mal einen GDB auf Heilunsgbewährung haben. :-|
Wenn der angedachte Besitzstand in 2022 ausläuft und dann Nachprüfungen von Amtes wegen durchgeführt werden, wird diese Frage ggf. häufiger im Raum stehen ...:-(

Ob das geltendes Recht wird, warten wir erstmal ab.

OK, aber wenn bereits Anpassungen vorgenommen worden sind, scheint es ja eien Begründungsgrundlage zu sein...
Muss dieses eigentlich immer offiziell über ein BEM /Präventiosnverfahren passiert sein, oder bezieht sich dieses auch auf alle Maßnahmen, die man (nach dem Motto: "erst informell, dann offiziell") Abteilungsintern vereinbart hat?

Ein BEM ist dafür keine Voraussetzung. Längst nicht jeder hat eine BV/DV die auch ein BEM in Eigeninitiative vorsieht. So kann es bei Schwerbehinderten und Gleichgestellten durchaus auch ein normales Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB 9 sein.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


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