Befragung der SBV, Frage 3 (Gleichstellung)
Moin Moin,
Hallo Hendrik
das hier siehst du mE falsch:
zunächst einmal, wenn der Arbeitgeber den Antragssteller zu einer Arbeitszeitreduzierung "überreden" will, ist dies als Änderungskündigung
Ein Gesprächsangebot, wie aufdringlich es auch sein mag, ist keine Änderungskündigung.
Der AG nutzt erst mal den Spielraum aus, dem ihm das BAG in Sachen "einvernehmlicher Einigung" leider mit einer völlig weltfremden Rechtsprechung läßt - auch mit Hilfe einer gewissen Drucksituation.
Bestimmte Discounter lassen grüßen.
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&Tschüß
Wolfgang