Verschmelzung - Neuwahl / Zuständigkeit (Wahlen)

fisch21, Monday, 11.11.2019, 16:48 (vor 1627 Tagen)

Hallo zusammen,

unsere GmbH A wird von der GmbH B aufgenommen bzw. verschmilzt mit ihr. D.h. die GmbH A existiert nach der Verschmelzung nicht mehr und alle Mitarbeiter der GmbH A gehen in die GmbH B über. Die GmbH B bleibt somit nachwievor bestehen. In der GmbH A hatten wir 4 lokale Schwerbehindertenvertretungen (=SBVen) und 1 Gesamt-SBV. In der GmbH B gibt es ebenfalls 4 lokale SBVen und 1 Gesamt-SBV.

Kann mir jemand beantworten, ob nach der Verschmelzung ev. eine Neuwahl der Schwerbehindertenvertretung in der GmbH B durchgeführt werden muss oder werden die sbMA der GmbH A einfach von der Schwerbehindertenvertretung der GmbH B betreut? Wie ist der Fall, wenn in einer Lokation die Mitarbeiter der GmbH A und B zahlenmäßig ähnlich sind? Hat das irgendeinen Einfluss oder übernimmt die bestehende SBV der GmbH B in jeder Konstellation die sbMA der GmbH A?

Im voraus vielen Dank :-)
Carl


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