Verschmelzung - Neuwahl / Zuständigkeit (Wahlen)

WoBi, Wednesday, 13.11.2019, 13:21 (vor 1624 Tagen) @ SFliege

Hallo SFliege,

Ich sehe nicht, dass die Schwerbehindertenvertretung hier überhaupt die "Option" hätte von der Handhabung des Betriebsrats (Fortbestehen des Betriebsrats bei einer Eingliederung bzw. von einem Übergangsmandat des Betriebsrats bis zur erforderlichen Neuwahl bei einer Zusammenlegung) abweichen zu können.
Insofern hat die SBV hier keinen eigenen Entscheidungsspielraum.

Wenn die Betriebestruktur fest steht, ist es zu spät für die SBV. Die Einflussmöglichkeiten sind durch die SBV im Vorfeld z.B. bei den Beratungen zur Vereinbarung nach § 3 BetrVG auszuüben.
Die (G)SBV kann bei den Sitzungen von (G)BR teilnehmen und ihre Erfahrungen und Vorschläge einbringen.
Kontaktaufnahme mit den anderen Interessensvertretungen schaden auch nicht.
Ggf. gemeinsame Sitzungen zum Kennerlernen und Abgleich.

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Gruß
Wolfgang


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