Verschmelzung - Neuwahl / Zuständigkeit (Wahlen)

Cebulon, Monday, 11.11.2019, 22:15 (vor 1628 Tagen) @ fisch21

unsere GmbH A wird von der GmbH B aufgenommen bzw. verschmilzt mit ihr. In der GmbH A hatten wir 4 lokale Schwerbehindertenvertretungen (=SBVen) und 1 Gesamt-SBV. In der GmbH B gibt es ebenfalls 4 lokale SBVen und 1 Gesamt-SBV.

Hallo Carl, was hier gilt soll davon abhängen, ob Eingliederung oder Zusammenlegung. Die BIH schreibt dazu in ihrer Wahlbroschüre auf Seite 28, allerdings bezogen auf Betriebe:

„Das Amt erlischt daher im Bereich der Privatwirtschaft ...

„„- wenn ein Betrieb mit einem oder mehreren selbstständigen Betrieben in der Weise zusammengelegt wird, dass jeder der beteiligten Betriebe seine bisherige Aufgaben- und Organisationsidentität verliert und ein ganz neuer Betrieb gegründet wird. In diesem Fall endet das Amt aller Schwerbehindertenvertretungen der früher selbstständigen Betriebe.

- wenn der Betrieb in einen anderen Betrieb eingegliedert wird.72) Eine solche Eingliederung liegt dann vor, wenn aufnehmender und eingegliederter Betrieb rechtlich zu einer Einheit verschmolzen werden; zum Beispiel wenn der 250-Mann-Betrieb „Industria AG“ den 50-Mann-Betrieb „Stanzerei Egon Müller“ am selben Ort aufkauft und einheitlich nur noch die Firma „Industria AG“ führt. Das Amt der SBV des eingegliederten Betriebs endet, während sich der Tätigkeitsbereich der SBV des aufnehmenden Betriebs auf den hinzugekommenen Betrieb „von Gesetzes wegen“ als „Ersatzvertretung“ ausdehnt ...“

D.h. die GmbH A existiert nach der Verschmelzung nicht mehr und alle Mitarbeiter der GmbH A gehen in die GmbH B über.

Hier gehts also nicht nur um einen Betrieb, sondern um ein ganzes Unternehmen (GmbH A). Wie viele Betriebe bzw. Betriebsräte soll künftig die GmbH B haben? Bleiben die acht Betriebe bestehen oder soll es weniger Betriebe geben? Stehen hier BR-Wahlen an?

Hat das irgendeinen Einfluss oder übernimmt die bestehende SBV der GmbH B in jeder Konstellation die sbMA der GmbH A?

Verstehe nur „Bahnhof“: Was gilt denn nun? Acht oder nur eine SBV („die bestehende SBV“)?

Gruß,
Cebulon


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion