Verschmelzung - Neuwahl / Zuständigkeit (Wahlen)

SFliege, Tuesday, 12.11.2019, 14:14 (vor 1625 Tagen) @ Cebulon

Hallo, sehe das im Prinzip genauso. <

Davon ging ich aus. :-)
Ich hatte (im Wesentlichen) ja auch das bereits Geschriebene einfach wiederholt. :-)

Das mit dem „Übergangsmandat“ erscheint mir allerdings fraglich - weil GSBV der GmbH B existiert und folglich kein Bedarf für örtliches Übergangsmandat besteht. <

Nach Auffassung von Dr. Karpf wäre jetzt im Bereich des BetrVG ein Übergangsmandat auch bei Bestehen einer überörtlichen Schwerbehindertenvertretung nicht zwangsläufig ausgeschlossen. siehe Behindertenrecht br 2/2017, Seite 32


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