Verschmelzung - Neuwahl / Zuständigkeit (Wahlen)

Cebulon, Tuesday, 12.11.2019, 18:12 (vor 1621 Tagen) @ SFliege

Dieses ist jedenfalls insoweit so, soweit SBV-Übergangsmandate etwa für den Öffentlichen Dienst explizit so geregelt sind, z.B. in einem förmlichen Landesgesetz (Düwell, LPK-SGB IX, § 177 Rn. 115 mit Musterbeispiel). Das macht auch Sinn: Sonst würde das bspw. alles der HSBV zufallen, die dann schnell „absaufen“ könnte, sofern z.B. weite Teile des Geschäftsbereich eines großen Ministeriums von Umstrukturierungen landesweit betroffen sein sollten. Da ist Dr. Karpf klar zuzustimmen. Bleibt die „Preisfrage“, ob und wie eine solche Option entsprechend auch für die Privatwirtschaft des BetrVG in Betracht käme trotz überörtlicher SBV.

Gruß,
Cebulon


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