Verschmelzung - Neuwahl / Zuständigkeit (Wahlen)

Cebulon, Tuesday, 12.11.2019, 18:47 (vor 1626 Tagen) @ fisch21

Hallo Carl,
hier gehts nicht um die Unternehmen (GmbHs), sondern in erster Linie um den Betriebsbegriff. Daher nochmals: Wie viele Betriebe bzw. Betriebsräte soll künftig die GmbH B haben? Bleiben die acht Betriebe alle bestehen oder soll es weniger Betriebe geben? Soll es in den vier Städten (Hamburg, Köln, Berlin, München) jeweils nur noch einen Betrieb geben pro Standort? Ohne die Klärung dieser Vorfragen kommen wir hier nicht wirklich weiter!

Es dreht sich hier alles um den betriebsverfassungsrechtlichen „Begriff des Betriebes“ nach § 170 Absatz 1 Satz 2 SGB IX, mit dem Du Dich mal näher befassen solltest anhand eines Kommentars. Das sollten eigentlich auch die Betriebsräte wissen, da ja rein betriebsverfassungsrechtliche Fragen – also Kontakt suchen und dann berichten.

Gruß,
Cebulon


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