Prüfpflicht bei AfA Wie? (Einstellung)

garda, Berlin, Monday, 22.02.2021, 08:21 (vor 1159 Tagen) @ mecki1903

Hallo mecki,

hier mal etwas "von innen".

Die spezialisierten Stellen muss es mittlerweile bei jeder Arbeitsagentur geben und eigentlich auch bei den Jobcentern, wobei kleine Dienststellen dies anders regeln müssen (einzelne Vermittler) als große Ämter (ganze Teams). Diese Stellen heißen üblicherweise Reha- und Schwerbehindertenvermittlung oder ähnlich. Hier werden dann üblicherweise die Rehabilitanden mit aktivem Reha Bedarf, sowie SB und Gleichgestellte betreut.

Die Meldung einer zu besetzenden Stelle an die Agentur für Arbeit ist gleichbedeutend mit der Ausschreibung der Stelle, denn sie bedeutet grundsätzlich eine Veröffentlichung des Stellenangebots. Ob das zusätzlich auch in anderen Kanälen erfolgt, spielt keine Rolle. Einzelne Urteile sagen dazu nicht wirklich etwas aus, fraglich ist auch, wie alt und damit wie aktuell solche Urteile sind.

Wird das Stellenangebot bei der Agentur platziert, ist es einerseits in der Stellenbörse sichtbar aber - und das ist viel wichtiger - kann durch Arbeitsvermittler über Suchläufe gefunden werden. Passt es dann - nennt sich neudeutsch Matching - kann ein Vermittlungsvorschlag an beide Seiten erstellt werden. Dies kann direkt im Beratungsgespräch erfolgen aber auch während der Sachbearbeitungszeit der Arbeitsvermittler wenn die ihre Kunden durchgehen, was zur normalen Arbeit gehört.

Weitere Fragen gerne.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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