Prüfpflicht bei AfA Wie? (Einstellung)

mecki1903, Thursday, 04.03.2021, 08:54 (vor 1149 Tagen) @ mecki1903

Vielen Danke für die vielen guten Antworten und Anmerkungen.
Ich sehe, dass das Thema überall mehr Fragen als Antworten aufwirft, und das das "Gesetz" entweder völlig unzeitgemäß ist, oder von Menschen verfasst wurde, die der Praxis meilenweit entfernt sind.
Der Wille/ Zweck ist klar, die Einhaltung leider in der Praxis wohl nicht machbar.
Das hat mir mittlerweile auch eine Antwort der AfA klar gemacht.
Zudem bemerkte man dort noch, dass Arbeitgeber Stellenausschreibungen heute so "detailliert" und "anspruchsvoll" formulieren, dass sowieso schon kaum noch "geeignete" Bewerber von den Suchmaschinen ermittelt werden können und auch bei der manuellen Nachsuche geeignete Kandidaten oft nicht gefunden werden können (Stichwort "eierlegende Wollmilchsau").

Nur ein "Gedanke" noch zu dem Thema, der in eine etwas andere Richtung geht:
Im § 164 steht ja "...prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, INSBESONDERE mit bei der Agentur für Arbeit...gemeldeten..."
Das heißt natürlich auch, oder besonders, dass zuvor auch im eigenen Betrieb/ Unternehmen geschaut wird, und dabei ebenfalls die SBV zu beteiligen ist.
Selbst das ist mir persönlich unbekannt! So müsste die SBV doch vor jeder in- oder externen Ausschreibung zumindest kurz informiert/ angehört werden, ob nicht vielleicht ein sb Kanditat in Frage kommt, der vielleicht Probleme auf seinem jetzigen Arbeitsplatz hat, oder der z.Zt. keine feste "Planstelle" besitzt etc.
Das kommt vermutlich nur in größeren Unternehmen vor, da das in kleineren Betrieben doch eher überschaubar ist,
doch interessieren mich genau diese Eure Erfahrungen damit! Werdet Ihr gefragt/ beteiligt?
Danke Euch.


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