Prüfpflicht bei AfA Wie? (Einstellung)

garda, Berlin, Thursday, 25.02.2021, 08:28 (vor 1149 Tagen) @ mecki1903

@garda, ich liege also richtig mit meinem "Verdacht", dass es diese "frühzeitige" Meldung an die Agentur meist gar nicht gibt, sondern, dass es sofort zur Ausschreibung und Veröffentlichung in der Stellenbörse kommt?

Hallo Mecki,

dazu kann ich nichts sagen. Mir sind auch keine wissenschaftlichen Untersuchungen zu dem Thema bekannt. Örtliche Erfahrungen lassen sich nicht verallgemeinern.

Sollte dann doch ein passender sb Bewerber gefunden werden, wird dieser durch den Vermittler dem entsprechenden AG vorgeschlagen? Oder bewirbt sich dieser dann auf dessen "Anregung" hin -wie jeder andere Bewerber auch direkt bei der ausschreibenden Firma?

Passt es, wird i.d.R. der Bewerber angeschrieben und der Arbeitgeber erhält parallel den Besetzungsvorschlag. Im Einzelfall kann es hier aber mehrere Verfahrensarten geben. Dazu werden AG durch den Arbeitgeberservice der Arbeitsagenturen beraten. Die Durchführung des Besetzungsverfahrens selbst ist Angelegenheit des Arbeitgebers. Er kann dazu direkt im Stellenangebot Hinweise hinterlegen. Z. Bsp.: schriftliche Bewerbung erwünscht, direkte persönliche Vorstellung mit Papieren, telefonische Bewerbung, Nutzung eines Onlineportals usw.

Es sollten ja nach (5) 2. noch Fördermöglichkeiten und Hilfen aufgezeigt werden. Diese dienen ja ggf. auch noch dazu vom Arbeitgeber gehegte Vorbehalte auszuräumen und mögliche (Mehr-) Kosten auszugleichen.
Dazu müsste die AfA aber zumindest direkt mit dem Mitarbeitersuchenden in Kontakt treten...

Nein. Diese Hilfen werden schriftlich in dem Vermittlungsvorschlag benannt und ggf. Broschüren mitgeschickt, ein Ansprechpartner wird benannt. Der Arbeitgeber kann ja nicht zu einem persönlichen Beratungsgespräch verpflichtet werden, das gibt das Gesetz nicht her.

Worauf ich hinaus will: Am Ende sitzt der sb Bewerber gleichzeitig mit allen anderen Bewerbern in einer Reihe zum Vorstellungsgespräch. Da findet man doch sicher jemanden, der "besser" passt, als der sb Bewerber (natürlich wegen der Qualifikation)? Dann kommen wir (SBV) wieder ins Spiel und versuchen dem AG dann das zu erklären,
was er schon beim Lesen der Gesetzestexte nicht verstanden hat.

Das gehört in dieselbe Reihe mit Vorurteilen gegenüber Migranten, Frauen, älteren Menschen (besonders lustig wenn der Entscheider selbst so alt ist!!!), Menschen mit Über- oder wahlweise Untergewicht, angewachsenen Ohrläppchen usw. Es gibt leider keinen wirklich gangbaren und dazu noch gesetzlich möglichen und zulässigen Weg, solche Vorurteile auszuräumen. Wenn dir einer einfällt, dann los, geh in die Politik!

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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