Prüfpflicht bei AfA Wie? (Einstellung)

mecki1903, Monday, 22.02.2021, 11:58 (vor 1158 Tagen) @ garda

Hallo, und danke (allen) für die schnellen und informativen Antworten!

@garda, ich liege also richtig mit meinem "Verdacht", dass es diese "frühzeitige" Meldung an die Agentur meist gar nicht gibt, sondern, dass es sofort zur Ausschreibung und Veröffentlichung in der Stellenbörse kommt?

Sollte dann doch ein passender sb Bewerber gefunden werden, wird dieser durch den Vermittler dem entsprechenden AG vorgeschlagen? Oder bewirbt sich dieser dann auf dessen "Anregung" hin -wie jeder andere Bewerber auch-
direkt bei der ausschreibenden Firma?
Es sollten ja nach (5) 2. noch Fördermöglichkeiten und Hilfen aufgezeigt werden. Diese dienen ja ggf. auch noch dazu vom Arbeitgeber gehegte Vorbehalte auszuräumen und mögliche (Mehr-) Kosten auszugleichen.
Dazu müsste die AfA aber zumindest direkt mit dem Mitarbeitersuchenden in Kontakt treten...

Worauf ich hinaus will: Am Ende sitzt der sb Bewerber gleichzeitig mit allen anderen Bewerbern in einer Reihe zum Vorstellungsgespräch. Da findet man doch sicher jemanden, der "besser" passt, als der sb Bewerber (natürlich wegen der Qualifikation)? Dann kommen wir (SBV) wieder ins Spiel und versuchen dem AG dann das zu erklären,
was er schon beim Lesen der Gesetzestexte nicht verstanden hat.
Ich glaub ich verstehe es auch nicht. So ein zahnloser Tiger ;-)
L.G.


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