Außentermine warhnehmen (Freistellung)
… unterstütze gerade einen Kollegen bei einem Widerspruch zur Ablehnung seines Antrags auf Schwerbehinderung.
Hallo,
die Rechtsberatung bei Rechtsbehelfen wie bspw. Widerspruchsverfahren gehört m.E. nicht zu den gesetzlichen Aufgaben einer SBV nach § 178 Abs. 1 Satz 3 SGB IX. Ich würde z.B. an VdK verweisen – sofern dort Mitglied.
Gruß,
Cebulon