Außentermine warhnehmen (Freistellung)
Hallo,
die direkte "rechtsgeschäftliche Vertretung" im Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren - zB das Tätigwerden als Bevollmächtigter - ist natürlich nicht durch das SGB IX gedeckt und damit auch ein Verstoss gegen das RDG.
Unterhalb dieser Schwelle kann allerdings die SBV sehr wohl beraten "bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandels" (Düwell in LPK-SGB IX, § 178 Rn 18) der jeweils zuständigen Behörden.
Allerdings sehe auch ich keine Grundlage für die Begleitung zu Außenterminen gleich welcher Art.
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&Tschüß
Wolfgang