Außentermine warhnehmen (Freistellung)
Ich schließe mich Vorschreibern an! Diverse Begleitungen sieht das SGB nicht vor. Alles was Du sonst machst, ist ausschließlich Deine Freizeit.
Aber neben der bereits beschriebenen Aktivierung von Sozialverbänden oder einen RA f. Sozialrecht (hier musst die Person eine RSV haben für Sozialrecht), kann man auch über die Gewerkschaft gehen. In den Gewerksschaftsbeiträgen ist primär eine RSV für Sozial- u. Arbeitsrecht integriert. Somit spart man sich z. B. die Beiträge von Verbänden.
Ansonsten ein Hinweis für taffe, engagierte und mutige Personen - vor dem SG ist kein Rechtsanwaltszwang und man kann eigenstädig klagen und sich vertreten. Nur Mut zur Lücke
Viele Grüße,
Kasandra