Außentermine warhnehmen (Freistellung)
Von mir wird das Begleiten eines Mitarbeitenden - auf dessen Wunsch hin - zu Terminen im Zusammenhang mit seinem Antragsverfahren bei Ämtern und Sozialverbänden praktiziert. Die Grundlage ist der Wunsch des Dienstgebers an die SBV, die Mitarbeitenden im Antragsverfahren zu begleiten.
Das mag schon so sein, wenn und soweit verabredet mit dem Arbeitgeber über das Gesetz hinaus. Ohne Regelungsabrede oder Inklusionsvereinbarung ist es aber grds. nicht umfasst von den gesetzlichen SBV-Aufgaben.
Gruß,
Cebulon