Außentermine warhnehmen (Freistellung)

Luculus, Friday, 08.12.2023, 23:08 (vor 305 Tagen) @ MMA24

Du hast ja schon viele hilfreiche Antworten bekommen.
Wichtig ist, nicht mit Vollmachten zu arbeiten oder zu viel für die Kollegen zu handeln! Die Kollegen entscheiden selbst, wir beraten die Möglichkeiten.
Bei Widersprüchen habe ich ein Anschreiben welches die Kollegen von mir bekommen. Damit können sie Fristwahrend Widerspruch einlegen und fordern Kopien der entscheidungsrelevanten Unterlagen um begründen zu können. Die Sachen gehe ich dann durch ob alles dabei ist und ob ein Arzt Blödsinn geschrieben hat usw. Dann hab ich eine Einschätzung ob es lohnt dagegen vorzugehen oder der Widerspruch besser zurückgezogen wird. Wollen die Kollegen weitermachen schicke ich sie zur GEwerkschaft oder Sozialberatung. Die mit wenig Geld und hohem Betreuungsaufwand leite ich an den Intergrationsfachdienst weiter. Ganz selten unterstütze ich beim Schreiben.

Manchmal "musste" ich aber Dinge tun die meine Kompetenzen weit überschreiten auch im Interesse des Arbeitgebers. Ich habe eine Kollegin zu Ärzten, Fachärzten bis in die gerichtliche Betreuung begleitet. Es war schlichtweg niemand zuständig und der Arbeitgeber bat mich um Hilfe. Einmal habe ich einen Kollegen der die Nachricht der Aussteuerung einen Tag vorher bekam zur Bundesagentur und anderen Behörden begleitet weil er das nicht gemacht hätte.
Da muss man immer wissen, dass das nicht unser Job wäre und vorsichtig sein bzw. sich absichern.
Was aber eindeutig für mich dazu gehört/zulässig ist, ist ggf. kranke/immobile Kollegen zuhause zu beraten zwecks Antragstellung GdB/EU-Rente. Oft ist das Grundlage für eine erfolgreiche Wiedereingliederung.


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