Außentermine warhnehmen (Freistellung)

Phönix, NRW, Sunday, 17.12.2023, 07:17 (vor 296 Tagen) @ garda

Hallo Garda,

wir sind uns ja einig, in deinem Fall wird der Reisekostenantrag quasi durch dein Amt genehmigt, ist also pro forma gestellt und ich kann über die Stempeluhr angeben, dass ich mich auf einer Dienstreise befinde.

Für die Reisekostenabrechnung nutze ich auch eine Reisekostenabrechnung die auch so bezeichnet wird und welche eben nicht an einen Dienstreiseantrag gekoppelt ist. Praktisch ein einfaches Formular, in der ich für die betreffenden Tage den Ort und die Kilometer angebe. Das Formular wird am Ende des Monats unterschrieben an die Personalabteilung gegeben und die Kosten mit der nächsten Gehaltszahlung erstattet, ohne eine Prüfung oder Nachfrage.

Grundsätzlich ist es nach meinem Dafürhalten problembehaftet, wenn eine Schwerbehindertenvertretung dazu genötigt wird Anträge zu stellen, ob nun für Dienstreisen, Schulungen oder Material (Bücher). Ein Antrag ist eben im Grundsatz eine Bitte, wobei der Antragsempfänger einen Entscheidungsspielraum für sich hat, dieser Bitte nicht zu entsprechen.

Mir begegnen immer mal wieder bei befreundeten Schwerbehindertenvertretungen teilweise skurril anmutende Konstellationen. So wurde man dazu genötigt eine Schulung und die zugehörige Dienstreise zu beantragen, wobei man die Schulung genehmigt und die Dienstreise abgelehnt hat. Manchmal scheint es schwierig zu sein, die Zusammenhänge zu erkennen und zu verstehen.

Daher wird mein Dienstgeber immer nur der Ordnung halber informiert.

Gruß
Phönix


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