Außentermine wahrnehmen (Freistellung)

Phönix, NRW, Saturday, 09.12.2023, 17:14 (vor 304 Tagen) @ Luculus

Das mit den Vollmachten ist eher auch eine Ansichtssache und auch von den Rahmenbedingungen abhängig. Die Vollmacht ist für mich ein legales Werkzeug, welches mir meine Arbeit erleichtern kann.

Das RDG wurde schon hinsichtlich der Rechtsberatung erwähnt:

§2 (3) Rechtsberatung ist nicht:

3. die Erörterung der die Beschäftigten berührenden Rechtsfragen mit ihren gewählten Interessenvertretungen, soweit ein Zusammenhang zu den Aufgaben dieser Vertretungen besteht.

Im dem Bereich bewege ich mich auch, aber man könnte hierzu auch ein neues Thema eröffnen!

Auch bin ich häufig wenig glücklich mit jenen Antragsverfahren, welche durch externe Beratung auf den Weg gebracht werden. Hier haben wir vergleichbare Erfahrungswerte, kaum Kopien von Anträgen und Unterlagen beim Antragsteller, usw.

Wenn ein Mitarbeitender nach der Beratung einen Antrag stellt, dann haben wir im Ergebnis fast immer einen GdB 30/40 mit anschließendem erfolgreichen Gleichstellungsverfahren oder einen GdB 50 und mehr. Das liegt auch daran, dass in der Erstberatung die Situation genau betrachtet und eingeschätzt wird. Manchmal ist es sinnvoller, mit der Antragstellung ein halbes Jahr zu warten, in der Zwischenzeit konsultiert der Mitarbeiter regelmäßig seine Ärzte und lässt Diagnosen sichern und aktualisieren. Den Kündigungsschutz ab Abtragstellung brauche ich bei uns nicht und die sonstigen Vorteile ab Antragstellung würden sich bei der Rücknahme des Widerspruchs auch auflösen! Bleibt bei mir nur die Rücknahme des Widerspruchs beim Teilabhilfebescheid.

Gruß
Phönix


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