Außentermine wahrnehmen (Freistellung)
Wenn es hier um gemeinsame präventive „Erörterung“ ging im Sinne des § 167 Abs. 1 SGB IX mit dem vom Inklusionsamt beigezogenen IFD, so ist das m.E. klar abgedeckt vom Mandat und auch geboten, zumal ja „alles abgesprochen“ mit Arbeitgeber (Dienststelle).
Gruß,
Cebulon