Richten Sie Ihre Bewerbung ausschließlich online über das Bewerberportal (AGG)

Horst Schultze, Monday, 21.10.2024, 12:32 (vor 729 Tagen) @ Cebulon

Die Rechtssprechung selbst, die besagt, dass jede Bewerbung berücksichtigt werden muss, also auch Bewerbungen per Post und Mail.

Grüße

HS


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion