Richten Sie Ihre Bewerbung ausschließlich online über das Bewerberportal (AGG)
Das war gerade nicht Gegenstand der zitierten Quellen, weil dort weder Post noch Mail oder sonst ausdrücklich ausgeschlossen war, also freie Auswahl. Wenn dieses Portal für sbM barrierefrei sein sollte, so kann auch sbM selbstverständlich auf dieses Portal verwiesen werden. Ein einzelner barrierefreier Zugang genügt m.E. völlig.
Daran ist nichts diskriminierend! Der Gesetzgeber wollte in Deutschland die Digitalisierung mitnichten per SGB IX oder durch AGG ausbremsen für alle Ewigkeit. Dass die Digitalisierung anderweitig ausgebremst wird, das ist ein anderes Thema und krasses Organisationsversagen. Zu dem „Organisationsversagen“ auf allen Ebenen im Föderalismus kurzweilig dargestellt in der heuteSHOW 2022 mit Till Reiners auf YouTube.
Gruß,
Cebulon