Richten Sie Ihre Bewerbung ausschließlich online über das Bewerberportal (AGG)

Horst Schultze, Thursday, 24.10.2024, 14:27 (vor 726 Tagen) @ MatthiasNRW

Es gibt aber doch keine ges. Regelung, kein Urteil, aus dem hervorgeht, dass eben nur Portalbewerbungen zugelassen sind, selbst wenn das der AG so vorgibt.

Was wäre denn, wenn aus welchen Gründen auch immer der Bewerber kein Zugriff auf das Portal hat (temporäre Internetprobleme, temporär gar kein Internet, Portal nicht erreichbar ...)?


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion