Richten Sie Ihre Bewerbung ausschließlich online über das Bewerberportal (AGG)

Horst Schultze, Monday, 21.10.2024, 23:14 (vor 728 Tagen) @ Cebulon

- BAG 22. August 2019 – 2 AZR 111/19 – Rn. 12

- Arbeitgeber dürfen Schwerbehinderte wegen ihrer Behinderung beim Zugang zur Beschäftigung und währenddessen, nicht benachteiligen (vgl. LPK-SGB IX/Franz Josef Düwell, 6. Aufl. 2022, SGB IX, § 165, Rn. 1). Im Einzelnen wird auf das AGG verwiesen.

- BAG, 23.01.2020 - 8 AZR 484/18


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion