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- BAG 22. August 2019 – 2 AZR 111/19 – Rn. 12
- Arbeitgeber dürfen Schwerbehinderte wegen ihrer Behinderung beim Zugang zur Beschäftigung und währenddessen, nicht benachteiligen (vgl. LPK-SGB IX/Franz Josef Düwell, 6. Aufl. 2022, SGB IX, § 165, Rn. 1). Im Einzelnen wird auf das AGG verwiesen.
- BAG, 23.01.2020 - 8 AZR 484/18