Einsicht in Personaldatenbank (Allgemeines)

Heinrich, Friday, 17.02.2017, 14:30 (vor 2625 Tagen) @ PcSilvi

Hallo,

zur Frage wer ist Schwerbehindert bzw wer bekommt eine Anerkennung und wird damit zum möglichen Klientel der SBV?

Hier findet man einen guten Beitrag dazu!

Auszug: Wer ist be­hin­dert im Sin­ne des Ar­beits­rechts?
„Men­schen sind be­hin­dert, wenn ih­re
- körper­li­che Funk­ti­on,
- geis­ti­ge Fähig­keit oder
- see­li­sche Ge­sund­heit

mit ho­her Wahr­schein­lich­keit länger als sechs Mo­na­te von dem für das Le­bens­al­ter ty­pi­schen Zu­stand ab­wei­chen und da­her ih­re Teil­ha­be am Le­ben in der Ge­sell­schaft be­ein­träch­tigt ist. Sie sind von Be­hin­de­rung be­droht, wenn die Be­ein­träch­ti­gung zu er­war­ten ist.“

Du erkennst, nicht jeder der das Recht auf ein BEM hat ist damit Betroffen! Denn die "Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig," können ja u.a. aus vielen ab-/ausgeheilten Kurzerkrankungen stammen oder ggf eine Folge eines ausgeheilten schweren Unfalls oder Erkrankung.

Daraus ergibt es sich, dass halt nicht für all diese Beschäftigten die SBV zuständig ist, der BR/PR aber schon.


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