Einsicht in Personaldatenbank (Allgemeines)

mietze_katz, Oberbayern, Sunday, 19.02.2017, 09:32 (vor 2623 Tagen) @ Downunder

Hallo Downunder,

so ganz möchte ich Deinen Ausführungen nicht zustimmen, weil

1. die SBV ebenso der Verschwiegenheit verpflichtet ist wie die anderen Gremien auch
2. der SBV nach SGB ein umfassendes Teilnahmerecht an allen möglichen Ausschüssen ect. eingeräumt wird
3. es auf schwbv.de sehr eindeutig beschrieben ist, siehe hier http://www.schwbv.de/eingliederungs_management.html

Deshalb dem BR eine Verletzung des Datenschutzes zu unterstellen, halte ich für nicht gerechtfertigt.

Aus meiner Sicht müsste die Sache wie folgt laufen:

1. AG ist verpflichtet das BEM durchzuführen und ladet hierzu ALLE (auch SBV bei Nicht-SB) ein
2. dann werden die AN-Vertretungen aktiv, sprechen sinnvoller Weise erst mit dem Betroffenen und, sofern dieser dem BEM zustimmt, überlegen sie Wege wie diesem geholfen werden kann bzw. bereiten sich auf das eigentliche BEM-Gespräch vor. Dass hierfür ein gewisser Datenaustausch erforderlich ist, versteht sich von selbst und ist vom Betroffenen mit der Zustimmung zum BEM jedenfalls auch legalisiert.

VG


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