Einsicht in Personaldatenbank (Allgemeines)

Heinrich, Wednesday, 22.02.2017, 10:29 (vor 2621 Tagen) @ PcSilvi

Hallo,

jetzt haben wir eine Betriebsvereinbarung BEM-Team und da ist die SBV und der Stellvertreter festes Mitglied.

Gut!

Doch es bleibt weiterhin bei der Zweckbindung der dort gespeicherten Daten!
Bedeutet, die SBV darf diese Daten NICHT für Gespräche oder Beratungen nutzen ob man ggf eine Schwerbehinderung beantragen könnte/sollte!

Diese Daten dürfen ausschließlich für BEM Gespräche genutzt werden! Eine andere Nutzung, sei es durch BR/PR/SBV oder AG wäre ein Verstoß gegen das Datenschutzgesetz.

Weiter hat jeder Betroffene Beschäftigte das Recht einzelne Mitglieder des BEM Teams, also auch SBV oder Stellvertreter, vom BEM Gespräch auszuschließen!

Denn der/die Betroffene sind Herr des Verfahrens.


Zweckbindung von gespeicherten Daten lt. Datenschutzgesetz!

Bußgelder und Konsequenzen bei Nichtbeachtung des BDSG, Bußgelder bis 50.000 EUR (§ 43 Abs. 1 BDSG)
zB. •für eine unzulässige Übermittlung und Nutzung von Daten entgegen ihrem Zweck


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