Externe Stellenausschreibung öffentlicher AG in Bayern (Allgemeines)

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 08.03.2017, 12:12 (vor 2607 Tagen) @ Heinrich

Hallo,

wenn dann der AG die AfA informiert, dass der SBV bekannt ist, dass hier der AG eben diese Stelle nicht via externer Einstellung besetzen möchte, legt die AfA diese Info der SBV ab, ggf "Rundablage" und vermittelt dem AG keinen Bewerber und die SBV hat bei der AfA eine negativen Eindruck hinterlassen.

Denn auch die AfA kann keinen AG zwingen hier eine Stelle doch extern zu besetzen und ggf Bewerbungen dazu zu beachten.


Es gibt noch eine andere Möglichkeit.
Einfach bei AfA und Integrationsamt den Fall schildern und ganz unbedarft fragen:
Ist bei dieser Situation mein AG verpflichtet § 82 SGB IX anzuwenden?

Je nach Antwort kann man dann entsprechend handeln.

VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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