SBV Organisation (Stellvertreter/in)

Monica99, Friday, 24.08.2018, 15:51 (vor 2073 Tagen) @ Hendrik1

Hallo,

ich schreibe erst einmal, wie es bei uns geregekt ist. Wir haben durch das Rechenzentrum ein eigene Laufwerk, auf das alle Stellvertreter/innen genau wie die Vertrauensperson Zugriff haben. Somit ist gewährleistet, dass im Mandatsfall, der bei über 500 Schwerbehinderten oft und auch tw. spontan auftritt, die/der Stellvertreter/in Zugriff auf die Akten ect. hat. Zudem sind in einem verschließbaren Schrank in einem verschlossenen Büro, welchesnur der SBV zur Verfügung steht, die Papierakten und Ordner aufbewahrt.

Damit ist sowohl dem Datenschutz als auch der Notwendigkeit bei spontanem Mandatsfall einspringen zu können, Genüge getan.

Dem Datenschutz wird somit eben nicht genüge getan. Denn Stellvertreter im ruhenden Mandat haben eben KEIN Recht der Einsicht in Unterlagen. Denn dieses Einsichtsrecht ergibt sich ausschließlich aus einem aktiven Mandat.

--
mfg Monica


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