SBV Organisation (Stellvertreter/in)

Hotte, Stuttgart, Saturday, 25.08.2018, 10:30 (vor 2072 Tagen) @ Hendrik1

Moin Moin Hotte,

Dazu ein Beispiel aus der Praxis: Anhörung eines Schwerbehinderten um 8 Uhr am morgen, nach Sachverhalt Kündigung möglich. Vertrauensperson will den Termin selber wahrnehmen, muss sich aber wegen nächtlicher Magen-Darm-Erkrankung abmelden. Dann muss die/der Vertreter/in wissen, wie er/sie an die Daten kommt!

Schlüssel übergeben geht nicht, da Vertrauensperson nicht vor Ort. Daher hat in unserem Großbetrieb jede/r Stellie einen Schlüssel für das Büro und Zugriffsrechte auf das Laufwerk. Anders ist es bei über 500 Schwerbehinderten, wo immer durch Notfälle, Anhörungen, Gespräche mit Arbeitgeber aufgrund aktueller Vorkomnisse sich Terminverschiebungen ergeben und somit auch Verhinderungsvertretungsfälle jederzeit eintreten können, aus meiner Sicht nicht zu regeln.

Hendrik

Moin Moin Hendrik,
bei einem Großbetrieb mit über 500 Schwerbehinderte dürfte sich anch meiner Ansicht das Problem des unvorhergesehen fehlende Zugriffs- und Zugangsrecht doch eigebtlich überhaupt nicht stellen. Es sollten doch mindestens die Vertrauensperson und der 1. und 2. Stellvertreter zu 100 % für die SBV Tätigkeit freigestellt sein.

Ich war selber in einem Großbetrieb tätig und für über 400 SB und Gleichgestellte veranwortlich. Wir waren zu zweit zu 100 % freigestellt. Eine völlig überraschende Heranziehung des 2. Stellvetreter, der sich im ruhenden Mandat befand (und damit keine Zugriffsrechte und keine Schlüsselgewalt), war in über 15 Jahre nie erforderlich.
VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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