SBV Organisation (Stellvertreter/in)

Hotte, Stuttgart, Friday, 24.08.2018, 21:13 (vor 2073 Tagen) @ SFliege

Ein Verhinderungsfall ist nicht immer vorhersehbar.
Wie soll denn ein Stellvertreter im Verhinderungsfall die Vertretung übernehmen können, wenn er, so lange der Verhinderungsfall nicht eingetreten ist, ja von nichts wissen darf?

Solange der Vertretungsfall nicht eingetreten ist und er auch nicht zu Aufgaben hinzugezogen wurde, kann er nicht als Schwerbehindertenvertretung handeln, das bedeutet aber nicht, dass er keinen Einblick in Informationen erhalten darf.
Mit der Wahl zum Stellvertreter ist er legimitiert und möglicherweise sogar verpflichtet sich mit der Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung vertraut zu machen.

Hey,
solange er im passiven Mandat ist, hat er sich wie ein normaler Arbeinehmer zu verhalten und schuldet dem AG 100% seiner Arbeitsleistung. Natürlich hat er ein Anrecht auf entspechender, sofortiger Schulung. Aber sich mal so eben zu informieren, was denn so alles an aktuelle Fälle anliegt, ist halt nicht zulässig und kann entsprechend geahndet werden. Mach dich bitte mal mit den entsprechenden Gesetze vertraut. Wo kein Kläger, da kein Richter. Das kann sich aber ganz schnell ändern. Versetzt dich mal in die Denkweise eines AG, dem der BR/SBV sowieso stinkt, der an eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht interessiert ist und der nach jegliche Möglichkeiten sucht, entsprechend tätig zu werden.

Was macht denn eine neugewählte VP, die vorher überhaupt nichts mit der SBV zu tun hatte., und von heute auf morgen die volle Verantwortung trägt.

VG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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