SBV Organisation (Stellvertreter/in)

C3PO, Monday, 27.08.2018, 13:38 (vor 2071 Tagen) @ wurzelkasper

Das ergibt sich aus der Festlegung der Freistellungen und dem Datenschutz.
Wie das ja auch schon andere Teilnehmer geschrieben haben.

Das Thema Datenschutz zieht da meiner Meinung nach nicht.

Siehe: § 179 Abs. 7 Satz 3 SGB IX (https://dejure.org/gesetze/SGB_IX/179.html#Abs7:S2)

Wenn die SBV gegenüber den Stufenvertretungen nicht mal der Geheimhaltungspflicht (vgl. auch §79 BetrVG) unterliegt, warum sollte sie es gegenüber der stellvertretenden Vertrauensperson?

Grundsätzlich stellt sich mir mittlerweile auch die Frage, wieso so viele Vertrauenspersonen darauf pochen, daß das eine reine "One-Man-Show" sei und ihre Stellvertretung nach Möglichkeit aus allem raushalten wollen. Dann brauchen die eigentlich auch keine Stellvertretung, wenn man das ganze mal überspitzt betrachtet.


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