SBV Organisation (Stellvertreter/in)

SFliege, Friday, 24.08.2018, 18:30 (vor 2073 Tagen) @ Monica99

Ein Verhinderungsfall ist nicht immer vorhersehbar.
Wie soll denn ein Stellvertreter im Verhinderungsfall die Vertretung übernehmen können, wenn er, so lange der Verhinderungsfall nicht eingetreten ist, ja von nichts wissen darf?

Solange der Vertretungsfall nicht eingetreten ist und er auch nicht zu Aufgaben hinzugezogen wurde, kann er nicht als Schwerbehindertenvertretung handeln, das bedeutet aber nicht, dass er keinen Einblick in Informationen erhalten darf.
Mit der Wahl zum Stellvertreter ist er legimitiert und möglicherweise sogar verpflichtet sich mit der Aufgabe der Schwerbehindertenvertretung vertraut zu machen.


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