SBV Organisation (Stellvertreter/in)

wurzelkasper, Monday, 27.08.2018, 09:51 (vor 2071 Tagen) @ C3PO

Schließlich ist ja ein nicht aktiver Stellvertreter nicht berechtigt auf Wissen und EDV Systeme zuzugreifen.


Wo steht das?

Das ergibt sich aus der Festlegung der Freistellungen und dem Datenschutz.
Wie das ja auch schon andere Teilnehmer geschrieben haben.


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